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FAQ

Häufig gestellte Fragen werden laufend ergänzt.

Was sind erneuerbare Energiegemeinschaften?

Die Energiegemeinschaften ermöglichen es, Ökostrom durch Solaranlagen regional zu erzeugen und innerhalb der Energiegemeinschaft zu fairen Preisen zu teilen. Regional bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Mitglieder, die am selben Umspannwerk angeschlossen sind, untereinander Strom handeln können. Energiegemeinschaften sind ein wichtiger Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit.

Wer darf Mitglied werden?

Mitglieder der regionalen Energiegemeinschaft können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände werden. Du kannst Strom einspeisen, beziehen oder beides. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt. Die Zuordnung zu einer Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis deines Netzanschlusspunktes – also dort, wo du wohnst oder dein Unternehmen seinen Sitz hat. Hier ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls notwendig.

Brauche ich eine Photovoltaikanlage um Mitglied werden zu können?

Nein, du kannst auch ohne eigene Photovoltaikanlage Mitglied werden und Energie von der Energiegemeinschaft beziehen. Du profitierst von fairen Tarifen, sind von Abgaben befreit und erhalten einen reduzierten Netztarif.

Welche Vorteile bieten Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften bieten ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit, da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Eine Energiegemeinschaft ist nicht gewinnorientiert. Im Vordergrund steht, dass alle Mitglieder (einspeisende wie verbrauchende Personen) von fairen, attraktiven und stabilen Preisen profitieren.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, die gelieferte Energie termingerecht zu bezahlen und können bei den Jahreshauptversammlungen des Vereins teilnehmen. Ebenso haben sie dazu Sorge zu tragen, dass die persönlichen Daten aktuell gehalten werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, und Bankverbindung). Sollten sich Daten ändern, sind diese unter info@eegkwlight.at bekannt zu geben.

Was ist, wenn in der Energiegemeinschaft gerade kein Strom erzeugt wird?

Keine Angst, dein bestehender Stromliefervertrag bleibt aufrecht. Also auch wenn einmal keine Sonne scheint, wirst du in gewohnter Qualität von deinem Bestandslieferanten mit Strom versorgt.

Welche Geräte muss ich zusätzlich verbauen lassen um Mitglied werden zu können?

Es sind keine gesonderten Geräte abseits des Smart-Meters des Netzbetreibers notwendig. Dieser Zählpunkt muss jedoch als „Opt-In“ konfiguriert sein, damit der Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung alle 15 Minuten zum Netzbetreiber übertragen wird.
Im Kundenportal bzw. über die Kundenhotline der IKB kann diese Einstellung geändert werden.

Ich habe noch keinen Smart-Meter. Kann ich trotzdem Mitglied werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein Smart-Meter. Solltest du noch keinen Smart-Meter verbaut haben, ist eine Kontaktaufnahme mit der IKB erforderlich, dass der Einbau entsprechend vorgezogen werden kann. Der Kosten für den Tausch werden vom Netzbetreiber übernommen.

Muss ich meinen bestehenden Stromliefervertrag oder meinen bestehenden Abnahmevertrag (z.B. ÖMAG) kündigen?

Nein. Der Stromliefervertrag und der Abnahmevertrag bleibt aufrecht. Die Energielieferung bzw. -abnahme durch die EEG wird nur dazwischengeschoben. Sollte einmal zu wenig Strom produziert oder abgenommen werden können, wird automatisch die Differenz vom Energielieferanten geliefert bzw abgenommen.

Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich an ein anders Umspannwerk angebunden bin abseits des UW Igls?

Leider nein. Um Mitglied werden zu können musst du am Umspannwerk Igls angebunden sein.

Beim Anmelden werde ich auf eine Raiffeisen Seite weitergeleitet. Warum lande ich bei einer Bank?

Der Anmeldvorgang und die Abrechnung wird durch den Kooperationspartner Raiffeisen Regenerative GmbH durchgeführt, um eine transparente Abwicklung und Abrechnung zu gewährleisten. Die Raiffeisen Regenerative GmbH ist ein Tochterunternehmen der Raiffeisen Landesbank und deren Webauftritt ist sehr ähnlich. Die Weiterleitung an diese ist jedoch vollkommen korrekt. Folge bitte den Anweisungen auf dieser Webseite bzw. den zugesendeten Mails.

Ich wohne in Lans. Kann ich auch Mitglied werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls, an welches auch einige wenige Teile von Lans angebunden sind, z.B die Gegend um den Lanser See oder Sparberegg.

In Grenzgebieten kann die Anbindung über die IKB-Kundenhotline direkt abgefragt werden.

Ich wohne in Aldrans. Kann ich auch Mitglied werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls, an welches auch große Teile von Aldrans angebunden sind.

In Grenzgebieten kann die Anbindung über die IKB-Kundenhotline direkt abgefragt werden.

Ich wohne in Vill und mein Kollege in Igls. Können wir auch Mitglieder werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls, an welches auch Vill und Igls angebunden sind.

In Grenzgebieten kann die Anbindung über die IKB-Kundenhotline direkt abgefragt werden.

Ich wohne in Innsbruck. Kann ich auch Mitglied werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls, an welches auch die Stadtteile Igls und Vill angebunden sind. Die anderen Stadtteile sind leider nicht angebunden.

In Grenzgebieten kann die Anbindung über die IKB-Kundenhotline direkt abgefragt werden.

Ich wohne in Patsch, ein Kollege in Fagslung und der andere Kollege in Sistrans. Können wir auch Mitglieder werden?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anbindung an das Umspannwerk Igls, an welches Patsch, Fagslung und Sistrans leider fast gänzlich nicht angebunden sind.

In Grenzgebieten kann die Anbindung über die IKB-Kundenhotline direkt abgefragt werden.

Kann es sein, dass die Gesamtkosten durch die Teilnahme an der EEG für mich höher sind als ohne?

Da für die Aufnahme keine Aufnahmegebühr und für die Mitgliedschaft kein Mitgliedsbeitrag anfällt, die Kosten für den Energie-Arbeitspreis unter jenen der Stromlieferanten liegen, Elektrizitätsabgaben entfallen und die Netzgebühr um 28% niedriger ist, kann man ab der ersten abgenommen bzw. gelieferten Kilowattstunde nur sparen. Die Gesamtkosten werden auf alle Fälle sinken, falls dies die einzige Energiegemeinschaft ist, an der teilgenommen wird.
Zu beachten ist jedoch, dass die Einsparung für die Netzgebühr erst bei der Jahresrechnung berücksichtigt wird. Entsprechend können zu hoch bemessene Teilbeträge beim Stromlieferanten anfallen, welche aber spätestens mit der Jahresrechnung ausgeglichen werden.

Die Netzgebühr für Energie, welche aus einer EEG bezogen wird, unterliegt der gesetzlichen Regelung ElWOG 2010 § 52 Abs. 2a und der Verordnung SNE-V 2018 § 5 Abs. 1a und liegt für diese EEG bei 28% Einsparung gegenüber der herkömmlichen Gebühr.

Kann man auch an mehr als einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Ja, ab dem 01.01.2024 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer erneuerbare Energie-Gemeinschaft zulässig.

Wem werden die Netzgebühren verrechnet?

Die Netzgebühren werden wie bisher den jeweiligen Netzbenutzern verrechnet.

Die Netzgebühr für Energie, welche aus einer EEG bezogen wird, unterliegt der gesetzlichen Regelung ElWOG 2010 § 52 Abs. 2a und der Verordnung SNE-V 2018 § 5 Abs. 1a und liegt für diese EEG bei 28% Einsparung gegenüber der herkömmlichen Gebühr.

Warum wurde eine regionale EEG und keine lokale EEG gegründet, wo die Einsparung beim Netztarif höher wäre?

Es ist richtig, dass die Einsparung bei der Netzgebühr am größten ist, wenn man eine lokale EEG gründet. Jedoch ist eine solche lokale EEG dann auch auf die Trafostation beschränkt. (Beispiel: Die Häuser in der Bilgeristraße hängen auf einer anderen Trafostation als Häuser von der Badhausstraße). Um möglichst viele Personen mit möglichst wenig rechtlichen Hürden zu erreichen, wurde eine regionale EEG auf Umspannwerk-Ebene gegründet.

Warum ist der Verbraucherpreis auf der Rechnung höher als jener, der auf der Webseite groß angegeben ist?

Der groß angegebene Preis auf der Webseite bezieht sich auf den Preis für Verbraucher pro Kilowattstunde nach der Berücksichtigung sämtlicher Einsparungen (Netzeinsparung 28%, Einsparung von Abgaben). Unterhalb dieser Angabe auf der Webseite findet sich jedoch der Preis für den „Energie-Arbeitspreis ohne Ersparnis“. Dieser deckt sich in der entsprechenden Abrechnungsperiode mit der Rechnung. Der schlussendliche Preis pro verbrauchter Kilowattstunde kann mithilfe der entsprechenden Abrechnung des Netzbetreibers berechnet werden.

Warum bekommen Einspeiser mehr vergütet, als Verbraucher pro bezogener Kilowattstunde bezahlen?

Grundsätzlich bezahlen Verbraucher mehr für eine Kilowattstunde (Arbeitspreis-Strom) an die EEG, als Einspeiser von der EEG vergütet bekommen. Da aber einige Einsparungen beim Bezug von Strom einer EEG möglich sind, ist der schlussendliche Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (Arbeitspreis-Strom inkl. Abzug von Einsparung Netzentgelt und Abgaben) niedriger als der Preis, den Einspeiser vergütet bekommen.

Ich habe den Anmeldevorgang gestartet, bekomme aber kein Mail zur weiteren Vorgehensweise. Was soll ich tun?

Schau bitte als erstes im Spam- bzw. Junk-Ordner nach, ob das Mail vielleicht dort gelandet ist. Falls es dort auch nicht ist und du schon mindestens zwei Werktage darauf wartest, melde dich unter unserer Mailadresse info@eegkwlight.at.

Wie Funktioniert die Freigabe beim Netzbetreiber IKB?

Sobald du ein Mail bekommen hast, bei der auf die Freigabe beim Netzbetreiber hingewiesen wird, ist diese bei der IKB wie folgt durchzuführen:

Die Anleitung mit Bildern kann hier heruntergeladen werden.

Die Freigabe für die Weiterleitung der 15-Minuten-Werte deines Smart-Meters (digitaler Stromzählers) an die EEG wird auf folgender Seite des Netzbetreibers IKB durchgeführt: https://direkt.ikb.at/grid/index.php.
Die Weiterleitung dieser Werte an die EEG ist für die korrekte Abrechnung notwendig.

  • Melde dich dort mit den entsprechenden Zugangsdaten der IKB an.
    Hinweis: Die Zugangsdaten unterscheiden sich von jenen, welche du für die Anmeldung bei der EEG verwendet hast. Falls du noch keine Zugangsdaten hast, musst du dich erst registrieren.
  • Wähle die entsprechende Anlage aus. Gibt es nur eine, ist diese bereits vorausgewählt.
    Beachte, falls du Erzeuger und Verbraucher bist, dass du beide Anlagen freigeben musst.
  • Gehe im Menü auf „Datenfreigaben“.
    Solltest du diesen Punkt noch nicht angezeigt bekommen, ist deine Registrierung bei der EEG noch nicht abgeschlossen. Gehe dazu auf die Seite https://portal.regenerative.at/userportal und schließe den Vorgang ab.
  • Klicke pro Zählpunkt auf „Zustimmen“.
  • Falls du eine Verbraucheranlage hast, wähle diese Anlage aus und gehe im Menü auf „Smart-Meter“.
  • Ändere die Art der Datenübertragung für jeden Zählpunkt, der in der EEG verwendet werden soll, auf „Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration/IME (Opt-In-Variante)“ und klicke auf „Ändern“. Sollte dieser Modus bereits ausgewählt sein bzw. wird angezeigt, dass eine Änderung bereits im Gange ist, dann ist bei diesem Zählpunkt nichts mehr zu tun.
    Für die Erzeugeranlage ist dies nicht notwendig.
Ich möchte meine Daten ändern bzw. einen Zählpunkt hinzufügen oder löschen. Was muss ich tun?

Schreibe uns eine Mail an info@eegkwlight.at mit folgendem Inhalt:

  • Bei Änderung deiner Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung die entsprechenden Änderungen anführen.
  • Bei Hinzufügen eines neuen Zählpunktes die Art des Zählpunktes (Verbraucher, Einspeiser), die Verwendung (Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft) und die Zählpunktnummer (beginnend mit AT….) angeben.
  • Bei Löschung eines Zählpunktes die entsprechende Zählpunktnummer angeben.
Wie wird der Tarif berechnet?

Als Basis für die Tarifberechnung wird der Marktpreis lt. § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012 herangezogen.
Die Beschreibung der genauen Berechnung folgt.

Wie oft wird der Tarif geändert?

Die Tarife werden aktuell quartalsweise festgelegt.
Wir behalten uns bei Notwendigkeit (hohe Änderungen bei ÖMAG bzw. IKB) vor die Tarife monatlich anzupassen.

Wie oft werden Überweisungen bzw. Lastschriften durchgeführt?

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Üblicherweise werden die Gutschriften bzw. Lastschriften bis zum 15. des Folgemonats durchgeführt.
Wie schnell die Abrechnung durchgeführt werden kann ist unter Anderem davon abhängig, bis wann sämtliche benötigten Zählerdaten bei der EEG eingetroffen sind.